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Rechtskonforme Konsolidierung von Abschlüssen nach IDW PS 880 bestätigt

13.06.2016

Ob Sie einen freiwilligen Gruppenabschluss für einen Filialbetrieb anfertigen, einen verpflichtenden Konzernabschluss, jährlich oder unterjährig konsolidieren oder einen kommunalen Gesamtabschluss erstellen:  Die DATEV-Lösung zur Konsolidierung unterstützt Sie unter Beachtung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hintergründe.

Die Software wurde nach IDW PS 880 geprüft und erhielt erneut eine uneingeschränkte Softwarebescheinigung. D.h. bei sachgerechter Anwendung ermöglicht sie eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung. Damit haben Anwender der Software die Sicherheit, ein testiert gesetzeskonformes System für die Konsolidierung einzusetzen und können dies über den öffentlich einsehbaren Prüfungsbericht auch jederzeit dokumentieren.

Weitere Informationen unter www.datev.de/konsolidierung

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