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Kassen im Fokus der Betriebsprüfung – eine Übergangsfrist gibt es nicht mehr

10.10.2018

Der Fiskus hat die Anforderungen an elektronische Kassensysteme zum Schutz vor Manipulationen bereits seit 2017 verstärkt. Viele Betriebe rücken damit in den Fokus des Gesetzgebers, denn die GoBD-Anforderungen in Bezug auf eine „ordnungsgemäße Kasse" sind klar formuliert. Sowohl die Unveränderbarkeit der Kassendaten, als auch deren maschinelle Les- und Auswertbarkeit ist in diesem Zusammenhang über den gesamten aufbewahrungspflichtigen Zeitraum von 10 Jahren sicherzustellen. Das Audicon Kassenarchiv Online unterstützt bei der Erfüllung dieser Anforderungen.

Seit Januar 2018 ist der Prüfer berechtigt, eine unangemeldete Kassen-Nachschau zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kasse durchzuführen. Rund 95 % der Kassenführungen werden bei einer Prüfung beanstandet. Nicht selten kommt es hier zu Schätzungen. Das Risiko für Betriebsinhaber und Unternehmer liegt auf der Hand: Finanzielle Konsequenzen bis hin zum Verlust der Altersvorsorge, strafrechtliche Folgen bei nachweislicher Steuerhinterziehung oder Bußgelder z. B. bei leichtfertig nicht erfolgten oder aufbewahrten Einzelaufzeichnungen.

Der Fiskus hat die Anforderungen an elektronische Kassensysteme zum Schutz vor Manipulationen bereits seit 2017 verstärkt. Viele Betriebe rücken damit in den Fokus des Gesetzgebers, denn die GoBD-Anforderungen in Bezug auf eine „ordnungsgemäße Kasse“ sind klar formuliert. Sowohl die Unveränderbarkeit der Kassendaten, als auch deren maschinelle Les- und Auswertbarkeit ist in diesem Zusammenhang über den gesamten aufbewahrungspflichtigen Zeitraum von 10 Jahren sicherzustellen.

Weitere Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung - was ist verpflichtend?

Zu den Anforderungen, die die Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße Kasse stellt, gehört die Einzelaufzeichnungspflicht von Geschäftsvorfällen und „anderen Vorgängen“, eine Verfahrensdokumentation sowie ein Steuerliches IKS zur Vermeidung bzw. rechtzeitigen Entdeckung von Fehlern. So kann ein Internes Kontrollsystem zum Beispiel dabei helfen, höhere Storno-Quoten und evtl. fehlende Dokumentationen frühzeitig zu erkennen. Auf der anderen Seite können auch gar keine Stornierungen ein Indiz dafür sein, dass bei der Kassenführung nicht alles in Ordnung ist.

GoBD-konforme Archivierung: Aus der Kasse in die Cloud

Das Audicon Kassenarchiv Online unterstützt bei der Erfüllung der Anforderungen, die die GoBD an eine ordnungsgemäße Kasse stellen. Kassenbetreiber haben die Möglichkeit, ihre Kassendaten sowie sonstige Dokumente ordnungsgemäß über den gesamten aufbewahrungspflichtigen Zeitraum aufzubewahren und online – in der Cloud – zu speichern. Die Tagesendsummen und Einzelaufzeichnungen können nach jedem Kassenabschluss automatisiert in das sichere Hochleistungsrechenzentrum der eurodata AG übertragen werden. Der Upload in die Cloud-Lösung kann allerdings auch manuell erfolgen.

Ein zusätzlicher Mehrwert: Der Archivierung vorgeschaltet ist eine entsprechende Validierung, die eine maschinelle Les- und Auswertbarkeit der Daten durch die von der Finanzverwaltung eingesetzte Prüfsoftware IDEA sicherstellt und eine Basiskonsistenz (unter bestimmten Voraussetzungen) garantiert. Die archivierten Daten können jederzeit für einen Kassennachschau, oder Betriebsprüfung  zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen über das Audicon Kassenarchiv Online erhalten Sie auf www.kassenarchivierung.de

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